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   OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07   

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https://dejure.org/2008,2693
OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07 (https://dejure.org/2008,2693)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.2008 - 2 W 80/07 (https://dejure.org/2008,2693)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 2 W 80/07 (https://dejure.org/2008,2693)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Pflichtteilsberechtigung bei wirksamer Entziehung des Pflichtteils; Notwendigkeit des Bestehens einer Beziehung zwischen dem Erblasser und einem nichtehelichen Abkömmling für die Entziehbarkeit des Pflichtteils; Notwendigkeit der Beeinträchtigung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 2314 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2333 Nr. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Berufung auf höchstrichterliche Entscheidung - Entziehung des Pflichtteils bei ehrlosem Lebenswandel - Bestimmtheit des Antrags auf Ermittlung des Nachlasswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsrecht - Pflichtteilsentzug bei Verletzung der Familienehre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 644
  • FamRZ 2008, 1979
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06

    Notarielles Nachlassverzeichnis: Verpflichtung zur Vorlage bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    Der Erbe ist auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten zur Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Verzeichnisses auch dann verpflichtet, wenn er bereits ein privatschriftliches Verzeichnis erstellt hat (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 881 f.).

    Ein derartiges notarielles Verzeichnis, welches sich auf das - hier erklärte - Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auch auf den fiktiven Nachlaß zu erstrecken hat (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1993, 782 [783]; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 881 [882]), hat die Antragsgegnerin unstreitig noch nicht vorgelegt.

  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 152/78

    Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs des nichtehelichen Kidnes auf vorzeitigen

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    Mit seiner dafür gegeben Begründung setzt sich das Landgericht in Widerspruch zu der von ihm angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1980 (BGHZ 76, 109 ff. = NJW 1980, 936 ff.).

    Er hat hieraus gefolgert, einem nichtehelichen Abkömmling des Erblassers könne nach dieser Bestimmung der Pflichtteils nicht ("... keinesfalls ...") entzogen werden, wenn zwischen dem Erblasser und dem Abkömmling keinerlei Beziehungen bestanden haben, weil dann eine Beeinträchtigung der Familienehre des Erblassers durch das Verhalten des Abkömmlings nicht in Betracht komme (BGH NJW 1980, 936 [938]; vgl. auch OLG Hamburg, NJW 1988, 977 [978]; Erman/ Schlüter, BGB, 11. Aufl. 2004, § 2333, Rdn. 7; Palandt/Edenhofer, BGB, 67. Aufl. 2008, § 2333, Rdn. 7).

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    Hier darf deshalb nicht mit der Begründung, das Gericht beabsichtigte nicht, dieser Entscheidung zu folgen, bereits die Erfolgsaussicht verneint werden (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1876 [1877]).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    In der Tat erscheint es zweifelhaft, ob dann, wenn das Pflichtteilsrecht Ausdruck einer Familiensolidarität ist, die in grundsätzlich unauflösbarer Weise zwischen dem Erblasser und seinen Kindern besteht (vgl. BVerfG NJW 2005, 1561 [1564]), der Pflichtteil bei im konkreten Fall fehlender Solidarität schwerer zu entziehen sein sollte, als wenn sie auch tatsächlich gegeben ist.
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    Zwar erstreckt sich der Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB auch auf Gegenstände des fiktiven Nachlasses im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB, also auf solche Gegenstände, die der Erblasser innerhalb der Frist des § 2325 Abs. 3 BGB unentgeltlich zugewandt hat (vgl. BGHZ 33, 373 [376]).
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    Er kann die Ermittlung des Wertes eines nicht im Nachlaß befindlichen Gegenstandes daher erst dann fordern, wenn feststeht, daß dieser Gegenstand zum fiktiven Nachlaß gehört, d.h. vom Erblasser im maßgeblichen Zeitraum verschenkt worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 487 [488]; OLG Schleswig, ZEV 2007, 477 [478]; Baumgärtel, a.a.O.; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2314, Rdn. 13).
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist, darf Prozeßkostenhilfe dann nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht verweigert werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2102 [2103]; BVerfG NJW 2000, 2098; BVerfG NJW 2005, 1567; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 114, Rdn. 21).
  • BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 414/04

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus MRK Art 5 Abs 5 gem BGB § 852

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist, darf Prozeßkostenhilfe dann nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht verweigert werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2102 [2103]; BVerfG NJW 2000, 2098; BVerfG NJW 2005, 1567; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 114, Rdn. 21).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98

    Rechtschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist, darf Prozeßkostenhilfe dann nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht verweigert werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2102 [2103]; BVerfG NJW 2000, 2098; BVerfG NJW 2005, 1567; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 114, Rdn. 21).
  • OLG Oldenburg, 26.01.1993 - 5 U 126/92

    Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnis, Nachlaß, Nachlaßverzeichnis,

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
    Ein derartiges notarielles Verzeichnis, welches sich auf das - hier erklärte - Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auch auf den fiktiven Nachlaß zu erstrecken hat (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1993, 782 [783]; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 881 [882]), hat die Antragsgegnerin unstreitig noch nicht vorgelegt.
  • OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86

    Berechtigung zur Pflichtteilsentziehung; Berechtigtes Interesse des Erblassers an

  • OLG München, 05.04.2004 - 16 WF 837/04

    Prozesskostenhilfe bei einer Stufenklage; Bewilligung im vorhinein für sämtliche

  • OLG Köln, 14.12.1994 - 27 WF 115/94

    Umfang der PKH-Bewilligung bei Stufenklage

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11

    BGH erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers

    Insbesondere kann er verlangen, dass der Erbe trotz Vorlage eines privaten Verzeichnisses danach noch ein amtliches Verzeichnis vorlegt (BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 378 f.; OLG Köln ZEV 2008, 383, 385; OLG Karlsruhe ZEV 2007, 329).
  • LG Bonn, 29.01.2009 - 18 O 144/07

    Pflichtteilsrechtsentziehung wegen der Führung eines ehrlosen und unsittlichen

    Aus diesem Grunde folgt die Kammer der vielfach geäußerten Kritik an der Rechtsprechung des BGH und wendet diese hier nicht wortwörtlich an (vgl. schon OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2008 - 2 W 80/07; Lange in MüKo, 4. Aufl., § 2333 Rn 14; Mayer in BeckOK, Stand 01.11.2008, § 2333 Rn. 13; Olshausen in Staudinger, 2. Aufl. 2006, Rn. 20 m.w.N.).
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